Ja, eine privat finanzierte Therapie bietet einige Vorteile.

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, können wir ohne bürokratische Hürden direkt mit der Therapie beginnen. Es ist keine Antragstellung bei einer Krankenkasse erforderlich und Sie müssen nicht auf eine Kostenbewilligung warten.

Ein weiterer Vorteil ist der Datenschutz: Da keine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt, wird dort auch keine psychotherapeutische Diagnose gespeichert. Das kann beispielsweise bei einer späteren Verbeamtung oder beim Abschluss einer privaten Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein.

Außerdem können Häufigkeit, Dauer und zeitlicher Abstand der Sitzungen flexibel und ausschließlich nach Ihrem persönlichen Bedarf gestaltet werden – ohne Vorgaben oder Genehmigungen durch eine Krankenkasse.

Selbstverständlich sind Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen können selbst getragene Therapiekosten zudem als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.