Da ich nicht an das kassenärztliche Versorgungssystem angebunden bin, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis in der Regel nicht.

Je nach Tarif beteiligen sich private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen jedoch ganz oder teilweise an den Behandlungskosten. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung.

Vor Beginn der Therapie empfiehlt es sich, folgende Fragen mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung zu klären:

1. Werden Behandlungen durch einen sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie erstattet?
2. Ist vor Beginn der Therapie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Psychotherapie erforderlich?
3. Muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden? Falls ja, welche Unterlagen oder Angaben werden benötigt?
4. Zu welchem Zeitpunkt muss der Antrag eingereicht werden? Manche Versicherungen übernehmen beispielsweise die ersten Sitzungen ohne vorherigen Antrag.
5. In welcher Höhe werden die Kosten erstattet? Einige Versicherungen übernehmen einen prozentualen Anteil meines Honorars, andere erstatten lediglich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.